Schimmel entfernen: Diese Tipps helfen

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Schimmel entfernen Diese Tipps helfen

Schimmel ist nicht nur unangenehm und sieht unschön aus, sondern kann auch schnell zur Gefahr für die eigene Gesundheit werden. Umso wichtiger ist es, Schimmel zu entfernen, sobald Sie diesen entdecken.

Noch besser ist es allerdings vorzubeugen, um Schimmel in der Wohnung gar nicht erst entstehen zu lassen. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schimmel am besten entfernen und welche Massnahmen dabei helfen, das eigene Zuhause möglichst schimmelfrei zu halten.

Was ist Schimmel und wie entsteht er?

Mit dem Begriff Schimmel sind eigentlich Schimmelpilze gemeint. Dabei handelt es sich um Pilze, die sehr feine, nur unter dem Mikroskop sichtbare, Sporen ausbilden.

In der Natur sind Schimmelpilze zumeist sinnvoll, da sie dabei helfen, organisches Material zu zersetzen. Die Sporen selbst verteilen sich in der Luft und sind in geringer Konzentration beinahe überall zu finden. Zu sichtbarem Schimmel in der Wohnung kommt es jedoch nur dann, wenn aus den Sporen neue Pilze wachsen.

Feuchte Stellen bieten den Sporen dabei ideale Wachstumsbedingungen. Der häufigste Befall ist daher im Badezimmer zu beobachten, da hier eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit herrscht.

Das Risiko Schimmel: Wie gefährlich ist Schimmel wirklich?

Leider weisen Schimmelpilze ein hohes allergisches Potenzial auf. Konkret bedeutet dies, dass Schimmel Allergien auslösen kann und selbst zu Allergiesymptomen führt.

Typische Anzeichen sind dabei tränende Augen, eine laufende Nase sowie häufiges Niesen oder aber Husten. Vor allem dann, wenn Sie bereits unter Heuschnupfen leiden, ist das Gesundheitsrisiko erhöht, da sich schnell Atemwegserkrankungen entwickeln können.

Durch Schimmel leidet jedoch nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Bausubstanz. Schimmelpilze sind in der Lage, sich tief in Fugen festzusetzen und lassen sich daher später nur unter grossem Aufwand wieder beseitigen.

Tipp: Es ist wichtig, Schimmel in der Wohnung möglichst schnell zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Je eher Sie handeln, desto leichter ist es zudem.

Schimmel entfernen: Mit diesen Tipps gelingt es Ihnen!

Um Schimmel zu entfernen, sollten Sie am besten mit einer Schutzausrüstung arbeiten. Diese besteht aus wasserdichten Handschuhen (am besten Einmalhandschuhen) sowie einer Atemschutzmaske (FFP3-Maske) und einer Schutzbrille. 

Da gerade bei der Entfernung viele Sporen freigesetzt werden, sollten Sie Ihren Schutz nicht vernachlässigen. Arbeiten Sie daher stets mit geöffneten Fenstern, waschen Sie Ihre Kleidung im Anschluss und duschen Sie, um sämtliche Sporen zu beseitigen.

Produkte zur Schimmelentfernung

Um den Schimmel zu beseitigen, eignen sich die folgenden Produkte:

  • Schimmelentferner: Spezielle Schimmelentferner haben eine sehr effektive Wirkung und schützen langanhaltend. Sie sind allerdings auch aggressiver als die meisten Hausmittel und sollten daher nur sparsam eingesetzt werden.
  • 70%-iger Alkohol oder Essigessenz: Alkohol ist ebenso wie Essig (in konzentrierter Form) in der Lage, Schimmelpilze abzutöten. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Verwendung von Essigessenz nur glatte Wände (beispielsweise Fliesen) in Betracht kommen.
  • Dampfreiniger: Fugen im Bad lassen sich recht gut mit Dampf säubern. Allerdings hilft diese Methode nur oberflächlich. Bei einem tieferliegenden Befall macht sich der Schimmel schnell wieder bemerkbar.

Aufgrund der recht preiswerten Anschaffung sowie der guten Ergebnisse bieten sich vor allem chemische Reiniger an, um Schimmel zu entfernen.

Vorgehen, um Schimmel zu entfernen

Um Schimmel (im Bad) effektiv zu entfernen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sprühen Sie die betroffenen Stellen grossflächig mit Schimmelentferner ein.
  • Lassen Sie den Schaum einwirken. Je nach verwendetem Reiniger dauert dies einige Stunden.
  • Im Anschluss spülen Sie die Reste mit reichlich Wasser ab.
  • Die noch vorhandenen Rückstände können Sie nun mit einem Schwamm beseitigen und erneut abspülen.

Tipp: Viele Reiniger sind gleichzeitig auch vorbeugend nutzbar. Sie können das Spray daher im Nachgang erneut auf die vermeintlich sauberen Fugen, in denen sich Schimmel am besten festsetzen kann, aufsprühen. So wird ein erneuter Schimmelbefall zumindest für die nächste Zeit verhindert.

Befindet sich Schimmel auf der Tapete, so sollten Sie diese an der betroffenen Stelle abziehen, um die Wand auf Schimmel zu untersuchen. Bevor Sie weitere Massnahmen ergreifen, ist es wichtig, die Ursache zu kennen.

Sehr kleinflächige Schimmelpilze, bei denen Ihnen die Ursache bekannt ist, können Sie mit Schimmelentferner und einem Stofflappen (den Sie anschliessend entsorgen) beseitigen.

Um Schimmel auf Möbeln zu entfernen, tragen Sie das Möbelstück am besten ins Freie, um dort zu arbeiten. Auch hier hilft Ihnen ein Schimmelentferner, den Sie direkt aufsprühen, einwirken lassen und anschliessend abreiben.

Beachten Sie die im Anschluss nötige gründliche Entfernung aller Reinigungsmittelrückstände.Achtung: Testen Sie die Materialverträglichkeit vorab auf einer nicht sichtbaren Stelle des Möbelstücks. Da sich Schimmel vor allem auf der Rückseite bildet, sind kleinere Verfärbungen hier meist verkraftbar.
Achtung: Testen Sie die Materialverträglichkeit vorab auf einer nicht sichtbaren Stelle des Möbelstücks. Da sich Schimmel vor allem auf der Rückseite bildet, sind kleinere Verfärbungen hier meist verkraftbar.

Schimmel vorbeugen: Welche Tipps helfen dabei, Schimmel gar nicht erst entstehen zu lassen?

Wir haben die wichtigsten Massnahmen, mit denen Sie sich und Ihre Gesundheit schützen, für Sie zusammengestellt:

  • Lüften: Im Idealfall lüften Sie die gesamte Wohnung zwei Mal am Tag (morgens und abends) für etwa 5 bis 10 Minuten. Das Bad sollten Sie zusätzlich lüften, wenn Sie geduscht oder gebadet haben. Gleiches gilt für die Küche, die nach dem Kochen gelüftet werden sollte. So kann die überschüssige Luftfeuchtigkeit schnell entweichen.
  • Heizen: Je höher die Temperatur in Wohnräumen ist, desto weniger wahrscheinlich ist die Schimmelbildung. Selbst in nicht genutzten Räumen sollte es daher mindestens 16 Grad warm sein. Im Bad gilt generell die höchste Temperatur, die bei etwa 23 bis 24 Grad liegen sollte. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit speichern, sodass sich keine feuchten Stellen bilden.
  • Reinigen: Achten Sie auf eine regelmässige Reinigung (vor allem im Bad), um Schimmel effektiv vorzubeugen und das Festsetzen von Sporen zu erschweren.

Tipp: Etwaige bauliche Mängel sollten Sie unverzüglich beseitigen, um einen grösseren Schaden zu verhindern.

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Die aktuell verwendete Zoho One Suite, welche das CRM-System beinhaltet, wird von der Firma Zoho Corporation ,4141 Hacienda Drive Pleasanton, CA 94588, USA betrieben und angeboten. Des Weiteren werden auch das Newsletter Tool, Zoho Campaigns und das Helpdesk System, Zoho Desk, verwendet.

Die Daten, die an das Zoho CRM übermittelt werden, dienen nur zum Zwecke der gewünschten Kontaktaufnahme und der Übermittlung von Ihnen angeforderten Informationen. Das Helpdesk System bezieht die nötigen Kontaktdaten aus dem CRM, um Ihre Support Anfragen dem zutreffenden Kassensystem zuweisen zu können. Das Newsletter Tool, Zoho Campaigns, wird primär dafür verwendet, Informationen über System Updates und Änderungen zu verschicken. Die Daten werden auch nur zu diesem Zwecke weiter genutzt. Dem regulären Newsletter muß separat zugestimmt werden. Nach der ersten Kontaktaufnahme bieten wir unseren Besuchern an, selber zu wählen, wieviel oder wie wenig sie mit uns teilen möchten. Diese Daten werden an keine Dritten weitergegeben oder vertrieben. Wir nutzen diese Informationen um Ihnen gute Setups vorschlagen zu können und um den Einrichtungsprozess zu beschleunigen.

Die Zoho One Suite ist Cloud-basiert. Seit einiger Zeit bietet Zoho.eu auch Server in Europa an (Holland und Irland) um den EU Datenschutzrichtlinen zu entsprechen.

Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite von Zoho einsehen: https://www.zoho.eu/de/gdpr.html

Auskunft, Sperrung, Löschung

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Diese Datenschutzrichtlinien und sämtliche vertraglich geregelten Verbindlichkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, Stand per 28.05.2018

Im Zweifel gilt die deutsche Version.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB suuber.ch

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen suuber.ch-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die suuber.ch-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen suuber.ch-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „suuber.ch-Plattform“ oder „suuber.ch“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der suuber.ch-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die suuber.ch-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der suuber.ch-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei suuber.ch registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die suuber.ch-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der suuber.ch-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie suuber.ch-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

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15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

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